29.3.07

RAUCHVERBOT WOHL KEIN EU-THEMA Berlin - Der Präsident des Europaparlaments, Hans-Gert Pöttering, hat sich strikt dagegen gewandt, die Frage des Nichtraucherschutzes auf europäischer Ebene zu lösen. «Ich bin gegen jede Form der Diktatur, auch der Erziehungsdiktatur», sagte der CDU-Politiker dem Berliner «Tagesspiegel am Sonntag». [...]


Freitag 23. Februar 2007, 06:16 Uhr
Berlin (AP) Wer künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Bundeseinrichtungen raucht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens hervor, der der «Berliner Zeitung» (Freitagausgabe) vorliegt. Dort heißt es, wer gegen die geplanten Rauchverbote verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne.
Die Höhe des Bußgeldes richte sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, zitierte das Blatt aus dem Entwurf. Dort sei ein Rahmen von mindestens fünf bis maximal 1.000 Euro vorgesehen. Mit dem Gesetz werde das in der vergangenen Woche beschlossene Maßnahmenpaket der Regierung zum Schutz vor Passivrauchen umgesetzt. Es sieht Rauchverbote in allen Bundeseinrichtungen vor. Zu diesen Einrichtungen gehören unter anderem Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen.
Ein Rauchverbot ist auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Dazu zählen Fern- und Nahverkehrszüge, Busse, Fahrgastschiffe, Fähren und Flugzeuge. Auch auf Bahnhöfen will der Bund das Rauchen generell verbieten. Allerdings sind in Ausnahmefällen Raucherräume vorgesehen.

verhüllter Reichtag das passt !

Kommentar der RAUCHERLIGA

So langsam wird es ein Witz, wie wir meinen, wenn es nicht so traurig wäre.

Koblenz
3.2.07
 
Auf Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wurde beschlossen, dass in allen Gebäuden der Stadt ein generelles Rauchverbot herrscht.
Dies, obwohl unter den "Neinsagern" auch viele passionierte Raucher waren.
Die Grünen liessen sich aber nicht beirren und auch Raucher dürfen halt nicht mehr rauchen.
Frage:
Kommt das für einen Raucher nicht einer "Änderungskündigung" gleich, da sich die Bedingungen der Arbeit geändert haben?

 
Andernach
7.2.07
 
Voller Stolz und feierlich wurde eine "Ordnungspartnerschaft" ins Leben gerufen.
Die Vertreter von
Deutsche Bahn
Bundespolizei Koblenz
Polizei Andernach
Stadt Andernach
unterzeichneten im Bahnhofsgebäude eine Urkunde (die Rhein Zeitung berichtete groß darüber).

Die "Ordnungspartner" wollen im wöchentlich wechselnden Rhythmus für Ordnung im Bahnhof sorgen.
So unter anderem auch kontrollieren, ob das Rauchverbot eingehalten wird.

Im Klartext:
Sowohl Polizei, Bundespolizei und Ordnungsamt werden die ORDNUNGSWIDRIGKEIT des Rauchens auf einem nach mehreren Seiten hin offenen Bahnhofs (eigentlich wäre ja genügend "Durchzug" vorhanden) kontrollieren und gegebenenfalls ahnden.

Wir von der RAUCHERLIGA werden hier eine Aktion starten und mal sehen, was passiert.
 


14.2.2007 dpa-Meldung

Berlin (dpa) - Das Rauchen soll nach dem Willen der Bundesregierung in allen öffentlichen Zügen, Bussen und in Taxis gesetzlich verboten werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin außerdem, dass künftig in allen Bundesbehörden grundsätzlich nicht mehr geraucht werden darf.

Tabakwaren sollen nur noch an über 18-Jährige statt an über 16-Jährige verkauft werden. Die Bundesregierung will am 28. Februar über einen Gesetzentwurf beraten. Danach müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Die Deutsche Bahn zeigte sich aufgeschlossen. Vielfach existieren in Zügen und auf Bahnhöfen bereits Rauchverbote.
Die Bundesregierung betonte auch angesichts der ausstehenden Länderregelung für ein Verbot in Gaststätten, dass Nichtraucher geschützt werden müssten. "Ich denke, dass alle Ebenen des Staates, Kommunen, die Länder und der Bund auf die neuesten Erkenntnisse der Medizin zu reagieren haben", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Der Feinstaub durch Rauchen gehöre in Innenräumen zu den gefährlichsten Substanzen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind für das Rauchverbot Ausnahmen denkbar, wenn Raucherräume eingerichtet werden können.

Ein Bahnsprecher sagte in Berlin, falls es zu einer gesetzlichen Regelung komme, werde der Konzern sie umsetzen. Auf mehr als 2500 der 5600 Bahnhöfe ist das Rauchen bereits verboten und nur noch in speziellen Zonen erlaubt. Im Nahverkehr gibt es nur noch in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf längeren Routen eine reduzierte Zahl von Raucherplätzen. In ICE-Zügen und Intercitys liegt der Anteil inzwischen unter 20 Prozent. Speisewagen sind seit 1991 rauchfrei, Bordbistros seit Oktober 2006.

Der Bund will auch ein Verbot in Taxis - also Privatunternehmen - durchsetzen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband lehnte dies ab. "Der Fahrgast kann bestimmen, ob geraucht wird", sagt Geschäftsführer Thomas Grätz der Tageszeitung "taz" (Mittwoch). Ein Rauchverbot könne zudem Gefahren bringen, weil angetrunkene Kunden oft darauf bestünden, im Wagen zu rauchen.

Wer in Ministerien, Instituten und Gerichten des Bundes oder in öffentlichen Körperschaften, Anstalten und Kasernen arbeitet, soll grundsätzlich nicht mehr rauchen dürfen. Auch Busse, mit denen Schulkinder oder behinderte Menschen unterwegs sind, sollen rauchfrei werden. Die Chefin des Bundestags-Verbraucherausschusses, Ulrike Höfken (Grüne), kritisierte, dass der Bund kein Rauchverbot in der Gastronomie über den Arbeitsschutz regeln wolle. "Arbeitsschutz muss für alle und überall gelten." Derzeit gilt für Gaststätten eine Ausnahme im Arbeitsschutzrecht. Dies soll ergänzt werden, damit Arbeitgeber ein Rauchverbot verhängen können.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) beraten mit den Ländern am Freitag kommender Woche über ein Rauchverbot in Gaststätten. Ursprünglich wollte die große Koalition das Qualmen auch in Speiserestaurants verbieten. Dies scheiterte an rechtlichen Bedenken von Innen- und Justizministerium, weil die Länder für das Gaststättengesetz zuständig sind. Nach dpa- Informationen gab es innerhalb des Kabinetts zunächst Diskussionen über den Umfang des Rauchverbots, weil unklar war, ob Soldaten einbezogen werden sollen oder nicht.

Kommentar der Raucherliga

Bier ab 16 !
Rauchen ab 18 !


Österreich

Auch in Österreich soll es nach dem Willen der neuen Koalitionsregierung bald "rauchfreie" Kaffehäuser geben.
Kommentar:
"Das Kaffeehaus wurde doch ursprünglich für rauchende Männer geschaffen," schimpft Manfred Staub vom traditionsreichen Café Sperl.

Rauchverbot am Steuer

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung erwägt nach den Worten der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing ein Rauchverbot in Autos.
"Wir prüfen gerade, ob und wie es möglich ist, Rauchen beim Autofahren zu verbieten", sagte die SPD-Politikerin dem Bremer "Kurier am Sonntag" laut Vorabbericht. Ihrer Ansicht nach sei ein Rauchverbot in Pkw dringend erforderlich. Das Bundesverkehrsministerium erklärte dagegen, es gebe keinerlei Pläne für ein Rauchverbot am Steuer und dies sei auch nicht sinnvoll. Auch der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber äußerte sich ablehnend: "In seiner privaten Wohnung und in seinem Auto darf der Raucher auch rauchen."
Bätzing räumte ein, dass ein Rauchverbot im Auto einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde. "Aber wir müssen uns ernsthaft fragen, ob Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz nicht höher zu bewerten sind", sagte sie. Wer etwa mit Kindern unterwegs sei und im Auto rauche, handele verantwortungslos. "Im Inneren des Fahrzeuges ist die Gesundheitsgefahr durch den Qualm schließlich um ein Vielfaches höher als in anderen Bereichen." Der Sprecher von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte dagegen, es müsse nicht alles durch Verbote geregelt werden, "vor allem, wenn es um den privaten Bereich geht".

Kommentar der RAUCHERLIGA

Hat die Drogenbeauftragte schon einmal in einem 7er BMW mit i-Drive, während der Fahrt, versucht Dinge einzustellen oder Informationen abzurufen?
Im Radio Nachrichten zum Nichtraucherschutz zu hören, fördert ebenfalls nicht die Verkehrssicherheit.
Verkehrssicherheit - ja.
Permanente Bevormundung und Einmischung - nein